Private Clients
Unter Private Clients verstehen wir Privatpersonen, aber auch Berater von Privatpersonen und Vermögensverwalter (z.B. Family Offices, Trustees und Treuhandgesellschaften). Die Kanzlei berät und vertritt Private Clients in sachen- und obligationenrechtlichen Geschäften, sowie in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
kaelin.legal unterstützt Mandanten beim Verhandeln von Verträgen und berät sie bei Investitionen. Dazu gehören Grundstückstransaktionen (inkl. der Anwendbarkeit der Lex Koller), Erwerb und Veräusserung von Aktienpaketen, Bankgeschäfte, der Aufbau von Private Equity-Gesellschaften und die Besicherung von Darlehen.
Zudem berät kaelin.legal Mandanten beim Aufsetzen von Ehe- und Erbverträgen, Konkubinatsvereinbarungen, Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und Testamenten. Auf Wunsch führt die Kanzlei Erbteilungen durch und Dr. Oliver Kälin amtet als Willensvollstrecker.